Steuerberater Jens Albrecht
 


Digital­isierung


"Das digitale Zeitalter hat begonnen!"  Ja, dieser Slogan ist schon etwas abgedroschen. Wir bestellen ganz selbstverständlich Waren per Internet, zahlen mit digitalen Systemen und zu Hause diktiert uns Alexa die neuesten Rezepte. Und morgen - nicht zu vergessen - muss noch der Pendelordner zum Steuerberater. Tackern wir noch die letzten EC-Belege an die Rechnungen und fertig ist sie, die Buchhaltung des letzten Monats. Ganz analog, einmal durchkopiert um auch alles zur Hand zu haben aber endlich geschafft!


Das geht auch anders:





Unternehmen Online ist ein modernes und tatsächlich leicht zu hand­habendes Tool für die digitale Finanzbuchhaltung. Unter Anwendung einer Verfahrensdokumentation sind Sie in der Lage, die Aufbewahrungs- und Vorhaltefristen der Belege digital zu realisieren. Kein Archiv, keine Ordner und ständiger Zugriff auf die Daten. Sie benötigen lediglich einen PC und die Zugangsberechtigung, z.B. in Form eines USB-Sicher­heits­sticks (DATEV MyDentity) und einer PIN. Smartfon-User nutzen ein sog. "SmartLogin" über Ihr Handy . Dabei können wir mehrere Zugänge ermöglichen und diese individuell konfigurieren.









Auch der Lohn kann digital erfasst werden. Bisher wurden Lohn- oder Personaldaten oft per Papierformular erfasst und über Fax oder Mail an den Steuerberater übermittelt. Dieser übertrug die Daten dann in das Lohnprogramm. Eigentlich ein Schritt (und eine mögliche Fehlerquelle) zu viel. Die digitale Bereitstellung der Daten ermöglicht eine schnellere und effizientere Lohnabrechnung. Und die digitale Personalakte, die sowohl dem Unternehmer als auch dem Steuerberater zur Verfügung steht, runden das Angebot ab.



"Scannen" oder "Ersetzendes Scannen" - zwei ähnliche Begriffe, zwischen denen  aber große Unterschiede bestehen. Scannen Sie Ihre Belege, fertigen Sie Kopien Ihrer Papierbelege an. Beim sog. "Ersetzenden Scannen" werden diese Dateien unter Hinzuziehung einer Verfahrensdokumentation zum vollwertigen Ersatz Ihres Beleges. Die Datei ersetzt den Beleg im Sinne der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung! Es entsteht sozusagen ein "zweites Original", welches digital zur Verfügung steht.




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